Newsletter DIBt – Kommentar zur Abstandreglung – Wertigkeit von gutachterlichen Stellungnahmen

Zwischen Abschottungen von Rohren und Kabeln werden bestimmte Mindestabstände gefordert. Dieser Abstand beträgt 20 cm, bzw. 10 cm.

Dabei ist zu beachten, dass dieser Abstand auch zwischen Abschottungen und Einbauten oder allgemein zwischen Leitungen (Hauptleitung und Anschlussleitung) gelten kann.

Die Angaben sind sinnvoll, da bei kleineren Abständen eine gegenseitige Beeinträchtigung erfolgen kann.

Die […]